Für eine Förderung über den LEADER-Ansatz ist eine Ko-Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (z. B. Kommune, Landkreis, öffentlich anerkannte Stiftung) zwingend erforderlich. Dieser Ko-Finanzierungsanteil beträgt ein Viertel der Zuwendungssumme (Beispiel: 20.000,- Euro Zuwendung entsprechend 5.000,- Euro Ko-Finanzierung).