Antragstellung
Sie haben eine Projektidee, die zur Entwicklung der Region Nordseemarschen beiträgt? Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf der LEADER-Förderung. Bitte lassen Sie sich von unserem Regionalmanagement beraten, bevor Sie eine Projektidee einreichen.
Noch verfügbare Fördersumme (In Euro)
Vergeben
95.67%
Gesamtbudget: 4.126.775,45 €

Jetzt Projektidee einreichen!

Nächster Einreichungsstichtag: 31. Mai 2026

Schritt für Schritt

Ablauf der 
LEADER-Förderung

1

Projektidee und Antragstellung beim Regionalmanagement

Die Idee für ein Projekt sollte sich aus dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) für die Region Nordseemarschen ableiten lassen. Außerdem sollte sie den Zielsetzungen der Handlungsfelder im REK entsprechen. Regionalmanagement und Antragsteller erarbeiten einen Projektsteckbrief inkl. Kostenplan. Der Antragsteller reicht den fertigen Projektsteckbrief nebst den erforderlichen Unterlagen beim Regionalmanagement ein. Antragsstichtage zur Einreichung beim Regionalmanagement sind der 15. Februar, 31. Mai und 15. Oktober eines Jahres.

Im Rahmen des Projektes muss festgelegt werden, wer als Antragsteller die Verantwortung für das Projekt übernimmt. Der Projektträger stellt den Förderantrag beim Regionalmanagement und im späteren Verlauf bei der Bewilligungsbehörde und übernimmt die gesamte finanzielle Abwicklung des Projektes. Neben dem Projektträger müssen alle weiteren Projektpartner, z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen, andere Institutionen, benannt werden.

Der Projektvorschlag sollte bereits eine belastbare Kostenschätzung enthalten, die zumindest die groben Kostenblöcke der Maßnahmen beziffert. Auf Grundlage der Gesamtkosten ergibt sich der Anteil der zuwendungsfähigen Kosten. Die Projektskizze sollte ebenfalls schon einen groben Finanzierungsplan enthalten. Abzustimmen ist außerdem, inwieweit Drittmittel (z.B. von Stiftungen) als öffentliche Ko-Finanzierung anerkannt werden.

Der erweiterte Vorstand (Vorstand und ein WiSo-Partner) der LAG Nordseemarschen bewertet das Projekt anhand der im REK vorgegebenen Projektauswahlkriterien und der Scoring-Liste . Bei ausreichender Punktzahl kann das Projekt der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der Region Nordseemarschen persönlich vorgestellt werden. Die LAG entscheidet, ob das Projekt mit Unterstützung von LEADER-Fördermitteln durchgeführt werden kann.

2

Antragstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Die Förderung erfolgt aus dem LEADER-Kontingent, welches der Region Nordseemarschen in der Förderperiode 2023-2027 zur Verfügung steht. Sobald die Zustimmung der LAG Nordseemarschen über das Projekt erfolgt ist, kann ein Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich, Oldersumer Str. 48, 26603 Aurich) gestellt werden.

Alle notwendigen Antragsvordrucke erhalten die Antragsteller vom Regionalmanagement. Außerdem stehen die Unterlagen hier zum Download bereit.
Der Antrag wird vom Projektträger an die Bewilligungsstelle gerichtet. Bei der Antragserstellung unterstützt das Regionalmanagement. Nachdem das Antragsverfahren durchlaufen wurde und erst nachdem ein positiver Zuwendungsbescheid von der Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde, darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Auftragsvergaben dürfen erst nach dem Vorliegen des Bewilligungsbescheides erfolgen. Dies gilt auch für die Beauftragung von Architektenleistungen. Außerplanmäßige Änderungen in der Projektumsetzung sind der Bewilligungsbehörde vor der Ausführung und Vergabe mitzuteilen. Vor Erteilung eines Bewilligungs- oder Zuwendungsbescheides wird die Bewilligungsbehörde eine örtliche Inaugenscheinnahme durchführen. Dies gilt ebenso beim Abschluss des Projektes.

Die gesamte Finanzierung sowie die Projektverwaltung sind durch den Projektträger sicherzustellen.

3

Umsetzung des Projektes und Verwendungsnachweis

Im Rahmen der Projektumsetzung muss eine Dokumentation des Projektes erfolgen, ebenso sollte Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Nach erfolgreicher Umsetzung des Projektes rechnet der Projektträger die Maßnahme mit der zuständigen Bewilligungsbehörde ab. Bitte den Bewilligungszeitraum (Durchführung und Beendigung des Projektes) beachten. Die Fördermittel werden nach Abschluss im Erstattungsverfahren ausgezahlt. Im Verwendungsnachweis sind die Originale der Einzahlungs- als auch Auszahlungsbelege sowie eine Kopie vorzulegen.

Antragstellung

Weitere wichtige Informationen

Für eine Förderung über den LEADER-Ansatz ist eine Ko-Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (z. B. Kommune, Landkreis, öffentlich anerkannte Stiftung) erforderlich. Dieser Ko-Finanzierungsanteil beträgt ein Viertel der Zuwendungssumme (Beispiel: 20.000,- Euro Zuwendung entsprechend 5.000,- Euro Ko-Finanzierung).

In der LAG Nordseemarschen betragen die Fördersätze 65 % für investive Projekte und 80% für nicht-investive Projekte (vom Brutto). Private und Vereine, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten 75% vom Netto für investive Projekte. Die Mindestförderhöhen betragen 10.000 Euro für öffentliche Antragsteller und 2.500 Euro für private Antragsteller. Die Umsatzsteuer kann nicht gefördert werden (Ausnahme: Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Höchstfördersumme für ein Projekt ist auf 30.000 Euro begrenzt.

Lernen sie uns kennen!

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht – ob per E-Mail, Telefon.

Was möchten Sie suchen?