FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das LEADER-Programm, die Fördermöglichkeiten in der Region Nordseemarschen und den Ablauf der Antragstellung.

LEADER ist ein EU-Förderprogramm und ermöglicht den Menschen in ländlichen Räumen, ihre Region gemeinsam weiterzuentwickeln.

Die Abkürzung LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“, also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Jede LEADER-Region entwickelt ein eigenes Regionales Entwicklungskonzept (REK), in dem Ziele und Handlungsfelder, Fördertatbestände sowie Förderbedingungen in einem breiten Beteiligungsprozess vor Ort festgelegt werden. Das REK dient damit als Grundlage für die Auswahl von Projekten und berücksichtigt die Gegebenheiten der einzelnen Regionen.

Ein Regionalmanagement (REM) ist für jede LEADER-Region vorgeschrieben und unterstützt die LAG dabei, die Region weiterzuentwickeln. Aufgaben des REMs sind u.a. die Beratung der Projektträger von der ersten Idee bis zur Umsetzung, die Öffentlichkeitsarbeit für die Region und die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Entscheidungsgremiums.

Eine besondere Rolle bei LEADER spielt die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Sie setzt sich aus Vertretern der Kommunen, Vereinen sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammen. Als Entscheidungsgremium der Region entscheidet die LAG u.a. über die Vergabe der Fördermittel.

Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie hier.

Den Ablauf von der ersten Projektidee bis zur Auszahlung der Förderung finden Sie hier.

Nachdem das komplette Antragsverfahren durchlaufen wurde und erst nachdem ein positiver Zuwendungsbescheid von der Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde, darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Auftragsvergaben dürfen erst nach dem Vorliegen des Bewilligungsbescheides erfolgen. Dies gilt auch für die Beauftragung von Architektenleistungen.

Antragsstichtage zur Einreichung beim Regionalmanagement sind der 15. Februar, 31. Mai und 15. Oktober eines Jahres.

Für eine Förderung über den LEADER-Ansatz ist eine Ko-Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (z. B. Kommune, Landkreis, öffentlich anerkannte Stiftung) zwingend erforderlich. Dieser Ko-Finanzierungsanteil beträgt ein Viertel der Zuwendungssumme (Beispiel: 20.000,- Euro Zuwendung entsprechend 5.000,- Euro Ko-Finanzierung).

Die maximale Fördersumme beträgt 30.000,- Euro.

Für investive Projekte gilt:
Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten bis zu 65% vom Brutto der förderfähigen Kosten. Alle anderen Antragsteller erhalten bis zu 75% vom Netto der förderfähigen Kosten.
Bei nicht-investiven Projekten beträgt der Fördersatz bis zu 80% der förderfähigen Kosten.

Antragsteller können öffentliche Einrichtungen oder private juristische und natürliche Personen/Einrichtungen sein. Dazu zählen kommunale Gebietskörperschaften wie z.B. Städte und Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts wie. z.B. Kirchengemeinden sowie im privatrechtlichen Bereich Vereine, Verbände und Genossenschaften sowie Privatpersonen und Unternehmen, soweit die Umsetzung der Maßnahme von allgemeinem öffentlichem Interesse ist.

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