Nachdem das komplette Antragsverfahren durchlaufen wurde und erst nachdem ein positiver Zuwendungsbescheid von der Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde, darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Auftragsvergaben dürfen erst nach dem Vorliegen des Bewilligungsbescheides erfolgen. Dies gilt auch für die Beauftragung von Architektenleistungen.