Für investive Projekte gilt:
Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten bis zu 65% vom Brutto der förderfähigen Kosten. Alle anderen Antragsteller erhalten bis zu 75% vom Netto der förderfähigen Kosten.
Bei nicht-investiven Projekten beträgt der Fördersatz bis zu 80% der förderfähigen Kosten.