Antragstellung
Projektidee, Antragstellung und Umsetzung
Bitte lassen Sie sich durch das Regionalmanagement beraten, bevor Sie eine Projektidee einreichen.
-> Förderantrag
-> Information für Antragsteller
Folgende Punkte sind für eine Antragsstellung zu beachten:
Projektidee – Ableitung aus dem REK
Die Idee für ein Projekt sollte sich aus dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) für die Region Nordseemarschen ableiten lassen. Außerdem sollte sie den Zielsetzungen der Handlungsfelder im REK entsprechen. Regionalmanagement und Antragsteller erarbeiten einen Projektsteckbrief inkl. Kostenplan. Der Antragsteller reicht den fertigen Projektsteckbrief nebst den erforderlichen Unterlagen beim Regionalmanagement ein. Antragsstichtage zur Vorlage bei der LAG sind der 30. April und der 15. September eines Jahres. Der erweiterte Vorstand (Vorstand und ein WiSo-Partner) der LAG Nordseemarschen bewertet das Projekt an den im REK vorgegebenen Projektauswahlkriterien. Bei ausreichender Punktzahl kann das Projekt der LAG Nordseemarschen vorgestellt werden. Die LAG entscheidet, ob das Projekt mit Unterstützung von Leader-Fördermitteln durchgeführt werden kann.
Alternative Fördermöglichkeiten
Ist ein Projekt nicht über den Leader-Ansatz, d.h. über die Richtlinien aus PFEIL / ELER, förderfähig, gibt es evtl. alternative Möglichkeiten. Hierzu berät das Regionalmanagement.
Träger des Projektes
Im Rahmen des Projektes muss festgelegt werden, wer als Antragsteller die Verantwortung für das Projekt übernimmt. Der Projektträger stellt den Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde und übernimmt die gesamte finanzielle Abwicklung des Projektes. Neben dem Projektträger müssen alle weiteren Projektpartner, z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen, andere Institutionen, benannt werden.
Kosten/Finanzierung
Der Projektvorschlag sollte bereits eine belastbare Kostenschätzung enthalten, die zumindest die groben Kostenblöcke der Maßnahmen beziffert. Auf Grundlage der Gesamtkosten ergibt sich der Anteil der zuwendungsfähigen Kosten. Die Projektskizze sollte ebenfalls schon einen groben Finanzierungsplan enthalten. Abzustimmen ist außerdem, inwieweit Drittmittel (z.B. von Stiftungen) als öffentliche Kofinanzierung anerkannt werden.
Förderung aus dem Leader-Kontingent
Die Förderung erfolgt aus dem Leader-Kontingent, welches der Region Nordseemarschen in der Förderperiode 2015-2023 zur Verfügung steht. Sobald die Zustimmung der LAG Nordseemarschen über das Projekt erfolgt ist, kann ein Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (ArL Weser-Ems Gest. Aurich, Oldersumer Str. 48, 26603 Aurich) gestellt werden.
Für eine Förderung über den Leader-Ansatz ist eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (z. B. Kommune, Landkreis, öffentlich anerkannte Stiftung) erforderlich. Dieser Kofinanzierungsanteil beträgt ein Viertel der Zuwendungssumme (Beispiel: Projektkosten 30.000 Euro, 15.000 Euro Zuwendung entsprechend 3750 Euro Kofinanzierung).
Förderhöhe
In der LAG Nordseemarschen betragen die Fördersätze zwischen 50 und 70 %, je nach Antragsteller (Steuereinnahmekraft im nieders. Vergleich) und Bewertungspunktzahl des Projektes oder Kooperationsprojekt. Die Mindestförderhöhen betragen 10.000 Euro für öffentliche Antragsteller und 2.500 Euro für private Antragsteller. Die Umsatzsteuer kann gefördert werden, sofern der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Höchstfördersumme für ein Projekt ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Antragstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung, Gst. Aurich
Der Antrag wird vom Projektträger an die Bewilligungsstelle gerichtet. Bei der Antragserstellung unterstützt das Regionalmanagement. Nachdem das Antragsverfahren durchlaufen wurde und erst nachdem ein positiver Zuwendungsbescheid von der Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde, darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Auftragsvergaben dürfen erst nach dem Vorliegen des Bewilligungsbescheides erfolgen. Dies gilt auch für die Beauftragung von Architektenleistungen. Außerplanmäßige Änderungen in der Projektumsetzung sind der Bewilligungsbehörde vor der Ausführung und Vergabe mitzuteilen. Vor Erteilung eines Bewilligungs- oder Zuwendungsbescheides wird die Bewilligungsbehörde eine örtliche Inaugenscheinnahme durchführen. Dies gilt ebenso beim Abschluss des Projektes.
Die gesamte Finanzierung sowie die Projektverwaltung sind durch den Projektträger sicherzustellen. Im Rahmen der Projektumsetzung muss eine Dokumentation des Projektes erfolgen, ebenso sollte Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Nach erfolgreicher Umsetzung des Projektes rechnet der Projektträger die Maßnahme mit der zuständigen Bewilligungsbehörde ab. Bitte den Bewilligungszeitraum (Durchführung und Beendigung des Projektes) beachten. Die Fördermittel werden nach Abschluss im Erstattungsverfahren ausgezahlt. Im Verwendungsnachweis sind die Originale der Einzahlungs- als auch Auszahlungsbelege sowie eine Kopie vorzulegen.